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Schulkonferenz

In der Schulkonferenz sind vier Mitglieder der Schulpflegschaft vertreten. Neben den vier Elternvertretern sind dort noch vier Lehrerinnen und vier Schüler sowie die Schulleitung als Vorsitz vertreten.

Elternvertreterinnen der Schulkonferenz:

Stellvertreterinnen:

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Schulprogramm
  • Zusammenarbeit mit anderen Partnern (z.B. bei AGs etc.)
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
  • Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
  • Schulhaushalt
  • Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  • Erlass einer Schulordnung