Aktive Eltern

Als wichtigstes Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus vertritt die Elternpflegschaft die Interessen aller Familien. Gemeinsam gestalten wir den Schulalltag, beraten über wichtige Themen und unterstützen unsere Schule aktiv bei vielfältigen Projekten.

Unsere Schulpflegschaft

In der Schule stehen in erster Linie Schüler*innen und Lehrkräfte im Mittelpunkt, aber auch wir als Eltern – als dritte Gruppe – sind zumindest indirekt am Schulleben beteiligt.

Wir möchten uns konstruktiv ins Schulgeschehen einbringen und dazu beitragen, möglichst gute Rahmenbedingungen für das Lehren, Lernen und das Miteinander an der LVR-Ernst-Jandl-Schule zu schaffen.

In diesem Zusammenhang sehen wir uns auf der einen Seite als Partner*innen und Unterstützer*innen der Lehrerschaft. Auf der anderen Seite treten wir aber auch für die Bedürfnisse unserer Kinder ein, wenn es darum geht, möglichst jedem Kind eine individuelle und leistungsgerechte Förderung zukommen zu lassen und für alle Kinder eine angenehme Schulzeit zu ermöglichen.

Bei Bedarf stehen wir dabei als Mittler*innen zwischen Schulleitung , Lehrkräften und Eltern zur Verfügung. Die Schulpflegschaft kann auch Vorschläge und Anregungen für die Schulkonferenz einbringen.

Wir sind bereit, aktiv zu werden, wann immer es notwendig ist.

Unser Vorstand

Wir möchten immer als Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen und sind für Anregungen, Fragen aber auch Kritik stets offen.

Teilnahme an der Schulkonferenz

In der Schulkonferenz sind vier Mitglieder der Schulpflegschaft vertreten. Neben den vier Elternvertretern sind dort noch vier Lehrkräfte und vier Schüler*innen sowie die Schulleitung als Vorsitz vertreten.

Elternvertreter*innen der Schulkonferenz

Herr Düzardic, Frau Zengin, Herr Schürmann, Frau Stasch

Die Schulkonferenz als das oberste Mitwirkungsgremium der Schule

Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an unseren Schulträger Landschaftsverband Rheinland (LVR) und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Schulprogramm

  • Zusammenarbeit mit anderen Partner*innen (zum Beispiel bei den AGs)

  • Festlegung der beweglichen Ferientage

  • Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts

  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen

  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten

  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

  • Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring

  • Schulhaushalt

  • Wahl der bzw. des Schulleiter*in

  • Erlass einer Schulordnung