Schulabschlüsse
An unserer LVR-Ernst-Jandl-Schule können verschiedene Abschlüsse erworben werden, die unseren Schüler*innen als Grundlage für den Einstieg in das Berufsleben oder den Übergang zu einer weiterführenden Schule dienen.
Ende des Seitenheaders.
Als Förderschule Sprache für die Sekundarstufe I unterrichten wir Schüler*innen ab Klasse 5 bis einschließlich Klasse 10. Sie können ihren Schulabschluss im Bildungsgang Hauptschule oder Bildungsgang Lernen erzielen.
Im Bildungsgang Hauptschule erreichen unsere Schüler*innen zunächst nach der 9. Klasse den Ersten Schulabschluss.
Bei Erfüllung der schulgesetzlichen Mindestanforderungen qualifizieren sie sich für die 10. Klasse, in der sie durch Zentrale Prüfungen höherwertige Abschlüsse wie den Erweiterten Ersten Schulabschluss oder die Fachoberschulreife (teils mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe) erlangen können.
Bildungsgang Hauptschule
Erster Schulabschluss möglich (bisher Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
Der Übergang erfolgt entsprechend den Mindestanforderungen in den Fächern gemäß §12 Abs. 2 Schulgesetz.
Nach der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erreicht werden:
Erweiterter Erster Schulabschluss
(bisher Hauptschulabschluss Typ 10A)
Mittlerer Schulabschluss mit Fachoberschul-Reife
(bisher Hauptschulabschluss Typ 10B)
Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (mit Fachoberschul-Reife)
Im Bildungsgang Lernen durchlaufen unsere Schüler*innen eine Schullaufbahn, die auf den individuellen Förderbedarf abgestimmt ist.
In der 10. Klasse führt dieser Weg entweder zum Abschlusszeugnis im Bildungsgang Lernen oder – bei entsprechender Leistung – zum Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9).
Damit bietet dieser Zweig eine gezielte Qualifizierung für den Übergang in das Berufsleben oder weitere schulische Maßnahmen.
Hier sind die möglichen Abschlüssen in der 10. Klasse aufgelistet:
Abschlusszeugnis im Bildungsgang Lernen
Erster Schulabschluss (bisher Hauptschulabschluss nach Klasse 9)