Ausflug zum Landgericht Bonn
Am 27.11.2017 waren die Klassen 9a und 9b im Rahmen des Fachs Wirtschaftslehre (Thema: „Geschäftsfähigkeit“) im Landgericht Bonn.Die Schüler/innen schauten sich mehrere Verhandlungen zum Strafrecht an. Die 1.Verhandlung fanden die Schüler/innen besonders eindrucksvoll. Eine Schülerin beschreibt diese wie folgt:
Im Raum saßen eine Richterin, der Staatsanwalt, der Beklagte, eine Bewährungshelferin und die Protokollführerin. Einen Verteidiger gab es in diesem Prozess nicht. Der Staatsanwalt hat die Anklage vorgelesen. Bei dem Beklagten, einem 35 jährigen Mann, wurden 2,1g des illegalen Betäubungsmittels Heroin gefunden. Der Mann war drogenabhängig und schon oft vorbestraft. Er hatte einen Rückfall in seiner Drogenabhängigkeit, und das, während seiner Bewährungszeit. Die Richterin befragte den Beklagten zuerst zu seinen persönlichen Umständen (ob er Kinder hat, wo er wohnt und wovon er lebt). Der Mann hatte keine Kinder, wohnte alleine und dass Sozialamt übernimmt die Miete seiner Wohnung. Sein monatliches Einkommen betrug 373,- Euro. Danach las die Richterin aus den Akten über vergangene Delikte etwas vor - Er war schon früh den Drogen verfallen und hatte schon viele Gerichtsverfahren wegen illegalen Drogenbesitzes und Körperverletzung. Er war bereits vier Jahre in Therapie, die er 2013 abschloss. Im Juni 2017 bekam der Mann dann aber einen Rückfall und wurde bei einer Untersuchung positiv auf Drogen getestet. Die Bewährungshelferin verteidigte ihn und sagte, dass sich trotz des Rückfalls die private Situation von ihm verbessert habe. Er wollte eine berufliche Karriere anstreben, mit dem Drogenkonsum aufhören und in Zukunft stabil bleiben. Der Staatsanwalt schlug ein Strafmaß von sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung vor. Daraufhin zog sich die Richterin zurück und verkündete das Urteil. Der Mann bekam eine viermonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und musste die Kosten des Verfahrens übernehmen. Außerdem musste er sich weiterhin regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin melden und durfte keinen Kontakt zur Drogenszene haben. Außerdem sollte er innerhalb eines Jahres 50 Stunden soziale Arbeit leisten. Das Urteil fiel so mild aus, weil die Richterin anerkannte, dass sich die Situation des Mannes insgesamt verbessert hatte.“
Rebekka Goldberg, 9a